12.02.2007

Versicherungspflicht für das kommunale Ehrenamt ist ein falsches Signal

Zum Urteil des Bundessozialgerichtes, nach dem Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher BürgermeisterInnen und Amtsvorsteher zukünftig nicht nur steuerpflichtig, sondern auch sozialversicherungspflichtig sind, erklärt der Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt:

Als ein falsches und fatales Signal für das ehrenamtliche Engagement im kommunalpolitischen Bereich bezeichnet der Landtagsabgeordnete Peter Eichstädt die möglichen Folgen eines Urteils des  Bundessozialgerichtes.

Das BSG hat am 25.1.2006 (B – KR – 12/05 R) festgestellt, dass Ehrenbeamte sich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis befinden, wenn sie dem allgemeinen Erwerbsleben zugängliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen und hierfür eine Aufwandsentschädigung erhalten. Im Klartext: In diesem Fall sind die Aufwandsentschädigungen sozialversicherungspflichtig. Für Bürgermeister und Amtsvorsteher nicht nur im Kreis Herzogtum Lauenburg bedeutet dies: Es werden Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge fällig.

Eichstädt: „Das ganze wäre bitter für das kommunalpolitische Ehrenamt. Ich bezweifle zudem, dass die Entschädigungen, die unsere Bürgermeister erhalten mit dem zu vergleichen sind, was Hauptberufliche für die gleiche Erledigung dieser Aufgaben erhalten würden. Dies ist eine Kernfrage bei der Anwendung des Urteils."

Eichstädt: „Die aus dem Urteil drohende Entwicklung wäre das wirklich falsche Signal für ehrenamtliches Engagement. Alle Parteien sorgen sich schon jetzt bei der Suche nach geeigneten Kandidaten zur Kommunalwahl im Jahr 2008 darum, dass immer weniger Menschen bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Wenn jetzt auch noch durch eine kleinkrämerische Prüfung der Frage, was denn nur Repräsentationsaufgabe (sozialversicherungsfrei)  und was Verwaltungsaufgabe (sozialversicherungspflichtig) sei, die Freude am Ehrenamt weiter gedämpft wird, erweisen wir unserer Demokratie einen Bärendienst. Es droht der schrittweise Ausstieg aus der ehrenamtlich verwalteten Gemeinde. Das Urteil scheint offensichtlich davon auszugehen, dass ehrenamtliche Bürgermeister ihr Amt wahrnehmen, um Geld zu verdienen. Diese Annahme ist falsch. Sie leisten vielmehr einen freiwilligen Dienst an der Gemeinschaft mit großen zeitlichen Opfern auch zu Lasten ihrer Familien und bekommen dafür pauschal ihren Aufwand erstattet.

Ich sehe dringenden Handlungsbedarf und warte darauf, wie das Innenministerium und die Kommunalverbände auf dieses Urteil reagieren.“

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