24.11.2009

Rauchverbot bewährt sich – „Rauchfreiheit“ durch Technik ist ein Irrweg

Zur Debatte um den Nichtraucherschutz und der Ankündigung der schwarz-gelben Koalition, das bestehende Gesetz „durch eine Innovationsklausel“ zu ergänzen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Peter Eichstädt:

Sowohl aus Niedersachsen als auch aus Mecklenburg-Vorpommern gibt es aktuelle Berichte der jeweiligen Sozialministerien sowie weitere Untersuchungen, dass sich die Rauchverbote bewährt haben. Betont wird auch, dass nach der Einführung der Rauchverbote keine Umsatzeinbrüche in der Gastronomie erkennbar seien.

Bestätigt wird, dass das Rauchverbot hohe Akzeptanz in der Bevölkerung genießt und die Mehrheit keine Aufweichung der Regelungen möchte.

Die schwarz-gelbe Koalition wäre deshalb gut beraten, nicht erneut eine Debatte um eine Lockerung des Nichtraucherschutzes unter dem Deckmantel einer „Innovationsklausel“ anzuzetteln. Gemeint sind damit Ausnahmen vom Rauchverbot in Gaststätten, die technische Vorkehrungen zum Schutz vor Passivrauchen treffen. Allerdings kommt ein Bericht des Sozialministeriums – damals unter CDU-Führung ‑ im September 2009 (Drs. 16/2820) zu dem Schluss, dass mit technischen Anlagen, die den Rauch absaugen und die Luft filtern, eine quasi rauchfreie Situation nicht erreicht werden kann. Wir empfehlen die Lektüre dieses Berichtes.

Vor allem dem neuen Gesundheitsminister stünde es gut zu Gesicht, sich für die Gesundheit aller Menschen einzusetzen und nicht einer Lobby von Rauchern, Tabakindustrie und DEHOGA das Wort zu reden. Die Gesundheit der Mehrheit geht vor die Sucht und Geschäftsinteressen einer Minderheit!

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